Allgemeine Geschäftsbedingungen für den elektronischen Bestelldienst
I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote
und Vertragsschlüsse im Rahmen unseres Online-Shops www.sonnentracht.de.
Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich
schriftlich anerkannt haben. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §
14 BGB, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für
alle zukünftigen Bestellungen des Kunden, auch wenn wir die Geltung
nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart haben.
II. Auskünfte und Beratungen
Auskünfte und Beratungen hinsichtlich unserer Produkte geben wir
nur aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Die hierbei angegebenen Werte,
insbesondere auch hinsichtlich der Anwendungsmöglichkeiten unserer
Produkte, sind lediglich Durchschnittswerte. Eine Verpflichtung zur genauen
Einhaltung der Werte und Anwendungsmöglichkeiten können wir
nicht übernehmen. Sollten dem Kunden dennoch Schadensersatzansprüche
zustehen, sind diese nach Ziffer X beschränkt.
III. Vertragsschluß, Vertragsinhalt und Beschaffenheit unserer
Ware
- Die in unserem E-Shop präsentierten Warenangebote sind freibleibend.
Die nach einer Bestellung automatisch generierte Eingangsbestätigung
stellt keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung
einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.
- Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind unsere schriftliche
Auftragsbestätigung sowie diese Bedingungen. Bei Auslieferung ohne
gesonderte Auftragsbestätigung gilt unser Lieferschein als Auftragsbestätigung.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen,
Ergänzungen oder Nebenabreden müssen schriftlich vereinbart
werden.
- Als vereinbarte Beschaffenheit unserer Ware gelten diejenigen Eigenschaften
und Merkmale, die in unserer Auftragsbestätigung genannt sind.
Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale gelten nur dann
als vereinbarte Beschaffenheit, wenn wir sie ausdrücklich mit dem
Kunden als solche vereinbart haben. Dies muß schriftlich erfolgen.
Wir weisen darauf hin, daß die in unseren Angeboten und Druckschriften
enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Qualitäts-, Mengen-, Gewichts-,
Maß- und Leistungsangaben nur Annäherungswerte wiedergeben.
Insbesondere Gewichts- und Mengenangaben können bei den von uns
verkauften Naturprodukten im Rahmen des Branchenüblichen von diesen
Produktbeschreibungen, von Mustern oder früheren Lieferungen abweichen.
Eine solche Abweichung berechtigt den Kunden zu keinerlei Mängel-gewährleistungs-
oder Schadensersatzansprüchen.
- Erklärungen zur Beschaffenheit und Haltbarkeit der Ware, mit
denen wir dem Kunden unbeschadet seiner gesetzlichen Ansprüche
zusätzliche Rechte einräumen, stellen nur dann eine Beschaffenheits-
und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar, wenn wir sie
ausdrücklich als "Garantie" bezeichnet haben. Insbesondere
bei Lieferungen von Mustern und Proben gelten deren Eigenschaften nur
bei ausdrücklicher Bezeichnung als "Garantie" als garantiert.
Entsprechendes gilt für die Angaben von Analysen.
IV. Lieferung
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar
sind. Ferner sind wir berechtigt, von der Bestellung abzuweichen (z.
B. eine qualitativ und preislich gleichwertigen oder höherwertigen
Artikel zu liefern), wenn die Abweichung dem Kunden zumutbar ist.
- Von uns genannte Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich,
wenn wir sie schriftlich bestätigt und ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet haben.
- Im Falle des Lieferverzuges oder der Unmöglichkeit haften wir
aus Schadensersatzansprüchen nur nach Maßgabe von Ziffer
X.
- Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete
Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe,
Kriege, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche
Maßnahmen) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und den
Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtung.
- Sofern wir mit unserem Vorlieferanten rechtzeitig ein kongruentes
Deckungsgeschäft geschlossen haben, stehen von uns genannte Liefertermine
zudem unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer
Selbstbelieferung.
- In den unter den Ziffern 4 und 5 genannten Fällen sind wir berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir dem Kunden unverzüglich
über den Eintritt der höheren Gewalt in den Fällen der
Ziffer 4 bzw. über die noch nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße
Selbstbelieferung in den Fällen der Ziffer 5 informiert haben und
dem Kunden unverzüglich etwaige bereits erfolgte Gegenleistungen
erstatten. Wir verpflichten uns dem Kunden gegenüber ausdrücklich
zur unverzüglichen Information und Rückerstattung nach Satz
1.
V. Rückgaberecht für Verbraucher
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, d. h. schließt
er den Vertrag nicht zu einem Zweck ab, der seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht dem Kunden nach
Maßgabe der folgenden Vorschriften ein Recht zur Rückgabe der
Ware zu:
Rückgabebelehrung:
Rückgaberecht:
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb
von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die
Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.
Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern)
können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in
Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-mail erklären. Zur Wahrung
der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen
an:
Sonnentracht - Eine Marke der Walter Lang GmbH
Am Alten Sicherheitshafen 2-4
D-28197 Bremen
Rückgabenfolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen
(z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der
Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung
der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa
im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen
ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden,
indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und
alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Ende der Rückgabebelehrung
VI. Preise und Zahlungen
- Unsere Preise verstehen sich inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer.
- Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, behalten wir
uns bei nicht vorhersehbaren, außergewöhnlichen Preiserhöhungen
unserer Zulieferer sowie bei Währungsschwankungen das Recht vor,
die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Beträgt die
Erhöhung mehr als 20 % des vereinbarten Preises, steht dem Kunden
ein Kündigungsrecht zu.
- Für die Lieferung hat der Kunde die Versandkosten, Zölle
und Gebühren zu tragen. Die Versandkosten werden von uns gesondert
auf der Rechnung ausgewiesen. Bei einem Versand ins Ausland können
evtl. längere Lieferzeiten erforderlich werden und ggf. höhere,
von dem Kunden zu tragende Versandkosten, Zölle und Gebühren
o.ä. anfallen.
- Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum
zu zahlen. Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt.
Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir, falls der
Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, Zinsen in Höhe
von jährlich 10 Prozentpunkten, und wenn der Kunde Verbraucher
im Sinne des § 13 BGB ist, in Höhe von 7 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Wir
sind berechtigt, höheren Schadensersatz zu verlangen, wenn wir
nachweisen, daß uns ein höherer Schaden entstanden ist.
- Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Wahl des Kunden per Nachnahme
oder Kreditkarte. Wir behalten uns jedoch vor, die Lieferung nur gegen
Nachnahme/Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen. Wird uns nach
Vertragsschluß bekannt, daß die Zahlung des Kaufpreises
infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet
ist, so sind wir berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder, wenn wir erfolglos
eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises gesetzt haben, vom Vertrag zurückzutreten.
Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, diese Folgen durch Sicherheitsleistung
abzuwenden.
- Der Kunde kann nur mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt auch für die Geltendmachung
von Zurückbehaltungsrechten.
- Bei Zahlungsverzug oder sonst offenbar werdender Kreditunwürdigkeit
werden alle weiteren Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung
unser Eigentum. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,
gilt dies über Satz 1 hinaus bis zur Begleichung sämtlicher
uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen.
- Die Verpfändung oder die Sicherungsübereignung der Ware
ist für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes nicht gestattet.
- Bei einer Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Kunden
erwerben wir Eigentum an den daraus entstandenen Erzeugnissen. Erfolgt
eine Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit Waren, die
im Eigentum Dritter steht, so erwerben wir Miteigentum an den daraus
entstandenen Erzeugnissen, und zwar im Verhältnis der jeweiligen
Rechnungswerte. Erfolgt die Verbindung der Vorbehaltsware mit einer
im Eigentum des Kunden stehenden Hauptsache, so überträgt
der Kunde uns schon jetzt Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
der Rechnungswerte.
- Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich
nach Bekanntwerden mitzuteilen. Der Kunde haftet für alle Kosten,
die für die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch
die Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, soweit sie nicht von dem
betreffenden Dritten zu erlangen sind.
- Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so ist er berechtigt,
unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
zu veräußern. Sämtliche Forderungen aus dem Verkauf
von Waren, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, tritt der
Kunde schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils zur Sicherheit
an uns ab. Insoweit ist jede Abtretung an Dritte, auch im Rahmen eines
Factoringgeschäftes, unzulässig. Der Kunde ist zur Einziehung
der Forderungen aus dem Weiterverkauf berechtigt, solange er nicht in
Verzug ist, kein Insolvenzantrag über sein Vermögen vorliegt
oder er zur Stellung des Insolvenzantrages verpflichtet ist. Liegen
Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Durchsetzung unserer
Ansprüche vor, sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung
zu widerrufen. Der Kunde hat auf Verlangen die Abtretung an seinen Abnehmer
mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen
zu geben. Der Kunde hat die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen die
üblichen Lagerrisiken zu versichern und tritt seine Ansprüche
aus dem Versicherungsverträgen schon jetzt im Umfang unseres Vorbehaltseigentums
an uns ab. Auf unseren Wunsch wird der Kunde die Versicherungspolice
zur Geltendmachung der Versicherungsleistungen an uns aushändigen.
VIII. Mängelrechte von Verbrauchern
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Privatkunde)
ist, gelten bei Mängeln der Ware folgende Bestimmungen:
- Offensichtliche Mängel müssen Sie innerhalb von zwei Wochen
nach Lieferung der Ware schriftlich rügen. Ansonsten erlöschen
insoweit jegliche Mängelrechte. Für die Wahrung der Frist
reicht die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
- Bei einem Sachmangel, für den wir einzustehen haben, gelten
grundsätzlich die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung,
d. h. nach Ihrer Wahl auf Nachlieferung oder Mangelbeseitigung, sowie
- bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die weitergehenden
Rechte auf Minderung oder Rücktritt. Schadenersatzansprüche
wegen eines Mangels der Ware bestehen jedoch - zusätzlich zu den
gesetzlichen Voraussetzungen - nur unter den in Ziffer X genannten Voraussetzungen.
- Für Arbeitsleistungen, die wir aufgrund schuldhaft unberechtigter
Mängelrügen erbringen, stellen wir die entstandenen Kosten
in Höhe unserer jeweils geltenden Reparaturpreisliste in Rechnung.
- Sämtliche Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren
nach Übergabe.
- Soweit wir oder der Hersteller Ihnen neben den gesetzlichen Ansprüchen
eine Verkäufer- oder Herstellergarantie einräumen, geltend
die jeweiligen Garantiebestimmungen, die der Ware beigefügt sind.
Wir weisen darauf hin, daß für die Rechte aus einer Herstellergarantie
nur der jeweilige Hersteller haftet.
IX. Mängelrechte von Unternehmern
Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Geschäftskunde)
ist, gelten bei Mängeln der Ware die folgenden Bestimmungen:
- Der Kunde hat die Ware bei Lieferung unverzüglich auf Mängel
zu untersuchen. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden zuvor Muster oder
Proben gesandt haben. Offensichtliche Mängel hat der Kunde uns
unverzüglich, jedoch spätestens binnen 8 Tagen, anzuzeigen.
Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde uns unverzüglich,
jedoch spätestens binnen 8 Tagen, nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Die Absendung der Anzeige genügt zur Wahrung der in den vorstehenden
Sätzen 3 und 4 genannten Fristen. Die Untersuchungs- und Rügefrist
beginnt mit der Lieferung. Unterläßt der Kunde die rechtzeitige
Untersuchung der Ware und Rüge des Mangels, kann er sich auf den
Mangel nicht berufen.
- Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen stehen dem
Kunden die Rechte bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften
zu, jedoch beschränkt nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern
3 und 4.
- Sind von mehreren verkauften Waren nur einzelne mangelhaft, beschränkt
sich das etwaige Rücktrittsrecht des Kunden auf die mangelhafte
Ware. Dasselbe gilt entsprechend, wenn von einer verkauften Ware nur
ein Teil mangelhaft ist. Die Beschränkungen der Sätze 1 und
2 gelten nicht, wenn die mangelhafte Ware oder der mangelhafte Teil
von den übrigen Waren oder Teilen nicht ohne Beschädigung
oder Funktionseinbußen getrennt werden können oder dies für
den Kunden unzumutbar wäre. Die Gründe für die Unzumutbarkeit
hat der Kunde darzulegen.
- Der Kunde hat kein Recht zum Rücktritt, wenn der Mangel geringfügig
ist.
- Transportschäden sind dem Spediteur unverzüglich anzuzeigen;
es gelten insoweit die Anzeigepflichten der Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen.
X. Schadenersatzhaftung
- Wir haften bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in jedem
Falle unbeschränkt für von uns verschuldete Schäden an
Leben, Körper und Gesundheit sowie verschuldensunabhängig
nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten)
haften wir für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
grundsätzlich unbeschränkt, bei einfacher Fahrlässigkeit
beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen
Schadens. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, haften
wir im Falle einfacher Fahrlässigkeit ferner nicht für mittelbare
Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftungsbeschränkung
auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden gilt auch im Falle
grober Fahrlässigkeit.
- In allen sonstigen Fällen sind Schadenersatzansprüche,
gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen uns ausgeschlossen, soweit nicht
eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen
vorliegt.
- Die Rechte des Kunden, sich wegen einer von uns nicht zu vertretenden,
nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag
zu lösen, sind ausgeschlossen.
- Soweit unsere Haftung nach dem vorstehenden Absätzen ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
- Haben wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder
dafür übernommen, daß die Sache für eine bestimmte
Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie,
§ 443 BGB), bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Kunden
von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
XI. Verjährungsfristen
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so gelten für
die Verjährung die nachfolgenden Absätze 1 bis 4:
- Die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Ware verjähren
in einem Jahr. Dies gilt nicht, wenn die Ansprüche des Kunden auf
einem Mangel der Kaufsache beruhen, der in einem dinglichen Recht eines
Dritten besteht, die Herausgabe der Kaufsache verlangen zu können.
Solche Ansprüche verjähren in 10 Jahren.
- Die sonstigen vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen
verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für das Recht des
Kunden, sich wegen einer von uns zu vertretenen Pflichtverletzung, die
nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösen.
- Ansprüche aus einer Garantie verjähren ebenfalls in einem
Jahr.
- Abweichend von den vorstehenden Ziffern 1 und 2 gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Kunden:
a) Schadenersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, wegen
eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers,
der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen
sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
beruhen,
b) Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 478
Abs. 2 BGB,
c) Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
XII. Datenspeicherung
Die Daten werden maschinell verarbeitet und nur für betriebsinterne
Zwecke verwendet.
XIII. Schlußbestimmungen
- Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Sitz in Bremen.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen
bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung
dieses Schriftformerfordernisses.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über
den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
- Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so ist Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
Bremen. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird
hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen
Teile der Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die unwirksame
bzw. undurchführbare Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich
durch eine solche wirksame undurchführbare Bestimmung ersetzt,
welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung in rechtswirksamer und durchführbarer Weise am nächsten
kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
XIV. Anbieterkennzeichnung, ladungsfähige Anschrift
Unsere Anschrift für Beanstandungen und sonstige Willenserklärungen
sowie unsere ladungsfähige Anschrift lautet:
Sonnentracht - Eine Marke der Walter Lang GmbH
Am Alten Sicherheitshafen 2-4
D - 28197 Bremen.
Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer: Herr Thorsten Gooß
Sonnentracht - Eine Marke der Walter Lang GmbH
(Stand: Juli 2005)
|