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EU-Öko-Verordnung

 

Seit dem 24. Juni 1991 gilt in Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel, die in Kurzform auch als EG-Öko-VO bezeichnet wird. Zunächst beschränkte sich die Verordnung auf den Anbau und die Verarbeitung pflanzlicher Agrarerzeugnisse. Am 19. Dezember 2001 wurde sie dann um den Bereich der Tierhaltung und der tierischen Erzeugnisse erweitert.

Die EG-Öko-VO stellt die gemeinschaftliche Basis für die Erzeugung und den Handel mit Bio-Produkten dar. Neben den innergeinschaftlichen Bestimmungen werden aber auch die Anforderungen zum Import von Rohstoffen aus Drittländern geregelt. Daduch wird dem Verbraucher ein ordentlicher Mindeststandard an ökologischer Güte und Qualität gewährleistet.

Darüber hinaus existieren weltweit eine Reihe staatlich ankerkannter Anbauverbände, die über diese Grundsätze hinaus eigene Richtlinien entworfen haben. Zum Beispiel können hier Demeter, Bioland, OICA (), EcoVin, etc. genannt werden.

Alle Erzeuger, Betriebe und Hersteller, die ökologische Produkte handeln oder solche auf den Markt bringen, müssen sich von einer anerkannten und unabhängigen Kontrollstelle zertifizieren lassen. Mindestens zwei Mal im Jahr kontrollieren die Inspekteure dann die korrekte Umsetzung und Einhaltung der Öko-VO. Mehr Informationen über die Durchführung einer Bio-Zertifikation finden Sie auf den Seiten von BCS-Öko-Kontrollsystem oder Alicon-BioCert.

Schon 1985 hat unser Firmengründer Walter Lang an den ersten Entwürfen zur biologischen Bienenhaltung im französichen Bio-Verband ‚Nature et Progres' mitgewirkt. Dieser, damals noch noch recht junge Denkansatz, legte den Grundstein für den ersten europäischen Bio-Honig. Mittlerweile haben fast alle regionalen europäischen Interessensgemeinschaften eigene Richtlinien entwickelt. In ihrer Basis entsprechen sie ebenfalls der EG-Öko-VO, doch fließen darüber hinaus eigene Gründsätze und/oder strenge Auslegungen ein.

Die aktuelle Fassung der EG-Öko-VO kann unter www.verbraucherministerium.de oder www.curia.eu.int eingesehen werden.


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